Logopädische Praxis
Elke Rogge
Hauptstr. 8a
28857 Syke
Telefon
+49 4242 60305
Fax
+49 4242 933775
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Mitglied im
Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei Ihrem ersten Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen- und natürlich dann, wenn sich Ihre Daten geändert habe, z.B. Krankenkassenwechsel.
Bringen Sie das ihnen für die Therapie zur Verfügung gestellte Material zu jeder Therapie mit
Nach dem Sozialgesetzbuch V § 43.b sind wir als Leistungserbringer verpflichtet, die Verordnungsgebühr in Höhe von 10,-- € zzgl. 10 % der Kosten der Verordnung (Rezept) beim Patienten einzuziehen und mit unserem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. (Die Verordnungsgebühr ist nicht mit der abgeschafften Praxisgebühr gleichzusetzen!)
Von der Verordnungsgebühr befreit sind grundsätzlich Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Jeder Versicherte zahlt zunächst 2 % seiner jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen. Dies ist die Belastungsgrenze. Hierbei gibt es für Familienangehörige zusätzliche Freibeträge.
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt diese Belastungsgrenze lediglich 1 % der Bruttoeinnahmen.
Wird diese Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht, besteht die Möglichkeit, sich für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen mit einem Antrag der Krankenkasse befreien zu lassen.
Versicherte, die auf Grund vieler Zuzahlungen und geringen Einnahmen bereits sehr früh im laufenden Jahr ihre Belastungsgrenze erreichen würden, können eine Vorauszahlung an die Krankenkasse leisten, um von Beginn des Kalenderjahres an von Zuzahlungen befreit zu werden. Wenn keine Vorauszahlung geleistet werden kann, werden die zuviel gezahlten Eingenanteile nach Einreichen der Belege erstattet. Es entstehen Ihnen also keine Nachteile, wenn die Befreiung erst bei Erreichen der Belastungsgrenze beantragt wird.
Sollten Sie heute für das laufende Kalenderjahr bereits höhere gesetzliche Zuzahlungen geleistet haben, wird Ihnen der Betrag, der die individuelle Belastungsgrenze übersteigt,
erstattet.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns oder an Ihre Krankenkasse wenden.
Wir bemühen uns, Ihnen die Therapie und das Drumherum in der Praxis so angenehm wie möglich zu machen:
Unser Service für Sie:
u.a.:
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
Einrichtung | Telefonnummer |
Rettungsdienst und Feuerwehr | 112 |
Informationszentrale gegen Vergiftungen | 0228 - 19 240 |